altmarkgeschichte

Datenbank Historischer Grabmäler der Altmark





NN von Alvensleben

totgeborene Tochter des Gutsherrn

Sterbedatum:
24.03.1673
Konfession:
evangelisch
Ort:
Eimersleben, Bördekreis
Standort:
Kirche
GPS:
11.201232 - 52.221639

Beschreibung:
Zustand:
Das Denkmal aus Sandstein ist vollständig erhalten.

Inschrift:
NON PRIVATIO.
SET CONTEMPTUS
DAMNAT,
MDCLxxiii
D. 22 • FEBRVARii.

Anmerkung:
Eimersleben im Bördekreis gehörte bis 1807 zur Landereiterei Salzwedel und kann deswegen der Altmark zugerechnet werden.
Eine Beschreibung des Denkmals befindet sich auf der Homepage derer von Alvensleben (https://www.familie-von-alvensleben.de): „Gedenkstein an der südlichen Außenwand der Kirche Der Stein ist 96 cm hoch und 64 cm breit und in die Südwand der Kirche eingemauert. Oben befinden sich die Wappen Alvensleben und Bülow, darunter die aus den Wolken ausgestreckte Hand Gottes und die lateinische Inschrift: (...). Der Stein bezieht sich auf eine am 22. Februar 1673 als zwölftes Kind totgeborene Tochter von Jakob v. Alvensleben (1629 – 1674) und seiner Frau Catharina, geb. v. Bülow (1635 – 1673) aus Gartow. Die Mutter starb vier Wochen später am 20. März 1673 und wurde im Erbbegräbnis der Kirche beigesetzt. Über die Bedeutung der Symbolik und der Inschrift findet sich bei dem zeitgenössischen Schriftsteller Johannes Prätorius folgende Erklärung: „Denn was die Kinder anbetrifft so vor der Tauffe gestorben / kan man dieselben nicht verdammen / wenn sie schleunig hinsterben / daß sie die Tauffe nicht bekommen. Denn es heisset Non privatio sed contempus Sacramenti damnat. Der wird verdammet / der die Sacramenten Christi des HErrn verachtet / und nicht derselbe / der sie nicht haben und bekommen kan. So seynd nun die Seelen solcher Kinder in Gotteshand.“
Die Textpassage wurde aus dem Werk von dem aus der Altmark gebürtigen Johannes Prätorius (* Zethlingen 22. Oktober 1630 als Hans Schultze † Leipzig 25. Oktober 1680) „Anthropodemus plutonicus. Ander Theil der Newen Weltbeschreibung Kap. 5: vom Erdmenschen“, Leipzig 1666/67 entnommen.
Bei Hildebrandt: „Die Grabsteine und Epitaphien adeliger Personen in und bei den Kirchen der Altmark“, Gardelegen 1868, S. 102f (Eimersleben) findet dieser Gedenkstein keine Erwähnung.
Im Kirchenbuch von Eimersleben wurden weder die Geburt noch das Begräbnis dieses Kindes, auch nicht das Ableben der Kindsmutter, dokumentiert.

Lage:
Das Denkmal wurde außerhalb der Kirche in die Wand unter dem Aufgang zur Empore südlich des Kirchturmes eingelassen.

Text und Foto:
Frank Moldenhauer, Magdeburg 2022